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 Studentische Krankenversicherung / Krankenkasse / Krankenversicherungspflicht  

Krankenversicherung für Studenten


Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?

Zu Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung ergeben sich viele Fragen. Eine davon ist mit Sicherheit: Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?

Dazu die Fakten:

Man wird grundsätzlich mit Beginn eines Studiums versicherungspflichtig.

Bis zum Alter von 25 Jahren und einem Einkommen unter 365,00 € (bei Minijob unter 400,00 €) kann man familienversichert bleiben.

Ab 25 Jahren (bis höchstens 30 Jahren) und bei Überschreitung der Einkommensgrenze, muss man der studentischen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitrag) oder privaten Krankenversicherung beitreten. Der Beitrag zur studentischen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 63,38 € (für kinderlose Studenten ab 23 monatlich 64,66 €) inkl. Pflegeversicherung.

Nach Vollendung des 14. Fachsemesters oder Vollendung des 30. Lebensjahres kann man sich freiwillig versichern in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

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In der Regel gilt:

Man ist und kann beitragsfrei familienversichert bleiben, wenn

- die Eltern gesetzlich versichert sind,
- man nicht älter als 25 Jahre ist (Verlängerung um die Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes möglich),
- das regelmäßige monatliche Einkommen unter € 365,- liegt (Bei einem Minijob darf man € 400,- verdienen).

Sobald man die Alters- und Einkommensgrenze überschritten hat, greift die studentische Pflichtversicherung. Hier können sich Studenten zu einem günstigen Beitragssatz selbst gesetzlich versichern. Allerdings nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters und bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.


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Will man als Student nicht gesetzlich versichert sein, so kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies muss in den ersten drei Monaten nach Einschreibung geschehen und gilt für die gesamte Studienzeit. Es ist unwiderruflich und es ist auch nach dem Studium nicht ohne weiteres möglich in die gesetzliche Versicherung zurückzukehren. Man hat dann die Möglichkeit sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Die Auswahl hierbei ist gross und die Möglichkeiten sind vielfältig - deshalb ist eine Beratung indiesem Fall dringend zu empfehlen.

Es empfiehlt sich daher vor Studienbeginn sorgfältig abzuwägen, welche Versicherungsart man wählt. Es ist auch sinnvoll sich bei den Krankenkassen direkt zu informieren.

TIPP für Studenten:

Es empfiehlt sich als Student eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen, die Geld auszahlt, wenn man sich gesundheitsbewusst verhält und zum Beispiel regelmäßig zum Zahnarzt oder ins Fitnessstudio geht. So gibt es bis zu 300 Euro pro Jahr als Bonus auf das eigene Konto zurück überwiesen. Damit kann man als Student schon jede Menge anfangen. Die meisten Krankenkassen wie AOKs, Techniker Krankenkassen etc. bieten diesen Bonus nicht an.

Wichtig ist seit den letzten Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung auch, dass die gewählte Krankenkasse keinen Zusatzbeitrag erhebt. Denn dieser wird als monatlicher zusätzlicher Eurobetrag in fixer Höhe (nicht prozentual) erhoben und fällt bei einem relativ niedrigen Studenten-Beitrag besonders stark ins Gewicht. Manche Krankenkassen erhebn bereits Zusatzbeiträge in Höhe von € 15 monatlich.

Studenten.de hat die beste studentische Krankenversicherung herausgesucht, die darüber hinaus von der Zeitschrift Guter Rat als „beste Krankenkasse für Berufsstarter“ ausgezeichnet wurde. Hier erhalten Studenten einen Bonus von € 300 für gesundheitsbewusstes Verhalten wie Zahnarztbesuch, Fitnessstudio, Yoga-Kurse. Dazu gibt es auch noch bis zu 100% Kostenübernahme des Beitrages für ein Fitnessstudio, Yoga-Kurse u.a.

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Themen dieser Seite: Krankenversicherung für Studenten / gesetzliche Krankenversicherung / private Krankenversicherung / Krankenversicherungspflicht / Krankenversicherung als Student

  




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