Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?
Zu Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung ergeben sich viele Fragen.
Eine davon ist mit Sicherheit: Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?
Dazu die Fakten:
Man wird grundsätzlich mit Beginn eines Studiums versicherungspflichtig.
Bis zum Alter von 25 Jahren und einem Einkommen unter 365,00 € (bei Minijob unter
400,00 €) kann man familienversichert bleiben.
Ab 25 Jahren (bis höchstens 30 Jahren) und bei Überschreitung der Einkommensgrenze,
muss man der studentischen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitrag)
oder privaten Krankenversicherung beitreten. Der Beitrag zur studentischen Pflichtversicherung in
der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 63,38 € (für kinderlose Studenten ab 23 monatlich
64,66 €) inkl. Pflegeversicherung.
Nach Vollendung des 14. Fachsemesters oder Vollendung des 30. Lebensjahres kann man sich
freiwillig versichern in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
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In der Regel gilt:
Man ist und kann
beitragsfrei familienversichert bleiben, wenn
- die Eltern gesetzlich versichert sind,
- man nicht älter als 25 Jahre ist (Verlängerung um die Zeit des Wehr- oder
Ersatzdienstes möglich),
- das regelmäßige monatliche Einkommen unter € 365,- liegt (Bei einem Minijob darf man
€ 400,- verdienen).
Sobald man die Alters- und Einkommensgrenze überschritten hat, greift die
studentische
Pflichtversicherung. Hier können sich Studenten zu einem günstigen Beitragssatz selbst
gesetzlich versichern. Allerdings nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters und bis zur
Vollendung des 30. Lebensjahres.